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Souveränität, Recht und Kosten

Auftrag

Beat Kläy legt nach. «Unsere Mitglieder könnten auch einfach einen der grossen Anbieter nehmen. Schreib mir auf einer Seite, welche rechtlichen Gründe für eine eigene Cloud sprechen und was sie uns kostet. Ich will nichts behaupten, was nicht stimmt.»

Lernziele

Nach diesem Kapitel kannst du:

  • Sagen, welches Datenschutzrecht für die Mitglieder von Wolkenwerk Bern gilt
  • Besonders schützenswerte Personendaten erkennen
  • Die Pflichten bei einer Auftragsbearbeitung und bei Daten im Ausland erklären
  • Einschätzen, was das Berufsgeheimnis für eine Arztpraxis in der Cloud bedeutet
  • Den Schutzbedarf der Mitglieder grob einstufen
  • Die Kosten einer eigenen Cloud in Investitionen und Betriebskosten gliedern

Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in Kraft. Es gilt für private Personen und Organisationen sowie für die Bundesorgane. Für Kantone und Gemeinden gilt das Datenschutzrecht ihres Kantons. Bei Wolkenwerk Bern unterstehen deshalb die Genossenschaft, die Praxis, die Treuhand und das Veloatelier dem DSG, die Gemeinde Hinterbüel dagegen dem Datenschutzrecht des Kantons Bern.

Das DSG kennt besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 Bst. c). Dazu gehören unter anderem Daten über die Gesundheit, über religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten, genetische und biometrische Daten, Daten über Strafverfahren und über Massnahmen der Sozialhilfe. Die Praxis Rosenweg bearbeitet täglich Gesundheitsdaten, die Gemeinde Daten der Sozialhilfe.

Wer Personendaten bearbeitet, muss sie mit technischen und organisatorischen Massnahmen schützen, die dem Risiko angemessen sind (Art. 8 DSG). Die Mindestanforderungen stehen in der Datenschutzverordnung (DSV).

Wenn Wolkenwerk Bern die Daten eines Mitglieds auf seiner Plattform speichert, ist die Genossenschaft eine Auftragsbearbeiterin (Art. 9 DSG). Das Mitglied bleibt verantwortlich und muss sich vergewissern, dass Wolkenwerk die Datensicherheit gewährleisten kann. Wolkenwerk darf die Daten nur so bearbeiten, wie das Mitglied selbst es dürfte. Weitere Dienstleister darf die Genossenschaft nur mit vorgängiger Zustimmung des Mitglieds beiziehen. Üblicherweise regelt das ein Vertrag über die Auftragsbearbeitung.

Personendaten dürfen ins Ausland gehen, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass dort ein angemessener Schutz besteht (Art. 16 DSG). Die Liste dieser Staaten steht in Anhang 1 der DSV. Die Vereinigten Staaten stehen seit dem 15. September 2024 darauf, aber nur für Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Für andere Staaten und nicht zertifizierte Unternehmen braucht es andere Garantien, etwa Standardvertragsklauseln, oder eine der Ausnahmen in Art. 17 DSG wie die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.

Der CLOUD Act der USA von 2018 verpflichtet amerikanische Anbieter, auf behördliche Anordnung Daten herauszugeben, die sich in ihrem Besitz, Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle befinden. Das gilt unabhängig vom Ort der Speicherung, also auch für Daten in einem Rechenzentrum in der Schweiz.

Ärztinnen und Ärzte unterstehen zusammen mit ihren Hilfspersonen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Wer ein solches Geheimnis offenbart, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Der Artikel zählt die Berufe einzeln auf, Treuhänderinnen und Treuhänder gehören nicht dazu. Für die Treuhand Aaregg gelten der Vertrag mit ihren Kundinnen und Kunden und das DSG.

Ob ein Cloud-Anbieter als Hilfsperson einer Praxis gelten kann, ist eine Frage der Auslegung. Eine Seite des Kantons Zürich nennt zwei Wege. Entweder ist der Anbieter ebenso zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeitet nach Weisung und ist vertraglich und organisatorisch in die Praxis eingebunden, oder er hat keinen Zugriff auf die Schlüssel, mit denen die Daten verschlüsselt sind. Für öffentliche Organe hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten privatim 2025 festgehalten, dass internationale Cloud-Dienste für besonders schützenswerte Daten nur in Frage kommen, wenn das Organ selbst verschlüsselt und der Anbieter keinen Zugriff auf den Schlüssel hat.

Eine Community Cloud wie Wolkenwerk Bern hat hier Vorteile. Die Daten bleiben in der Schweiz und die Mitglieder bestimmen selbst über sie. Zudem untersteht die Genossenschaft keinem ausländischen Recht wie dem CLOUD Act.

Der Schutzbedarf gibt an, wie gross der Schaden wäre, wenn Daten bekannt, verändert oder unerreichbar würden. Man beurteilt ihn meist für drei Schutzziele, die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit, in Stufen wie normal, hoch und sehr hoch. Aus dem Schutzbedarf folgen die Massnahmen, etwa Verschlüsselung, Trennung der Mandanten, Backups oder ein zweiter Standort. Bei einem hohen Risiko für die betroffenen Personen verlangt das DSG vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG), zum Beispiel bei der umfangreichen Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten.

Eine eigene Cloud verlangt zuerst Investitionen und verursacht danach laufend Betriebskosten. Investitionen (CapEx) sind Ausgaben, die einen Vermögenswert schaffen, bei Wolkenwerk die Server, die Netzwerkgeräte und die Einrichtung. Betriebskosten (OpEx) fallen in jeder Periode an, etwa für Strom, Kühlung, Platz im Rechenzentrum, Internetanschluss, Wartung und vor allem die Arbeitszeit des Plattform-Teams. Für OpenNebula, Kubernetes und die übrigen Werkzeuge des Kurses zahlt Wolkenwerk keine Lizenzgebühren, weil sie freie Software sind. Bei einer Public Cloud entstehen fast nur Betriebskosten, abgerechnet nach Verbrauch.

Die Gesamtkosten über mehrere Jahre heissen Total Cost of Ownership. Wer sie kennt, kann die eigene Cloud mit einem Angebot aus der Public Cloud vergleichen. Damit die Mitglieder ihren Anteil sehen, misst Wolkenwerk den Verbrauch pro Mitglied. Zeigt die Genossenschaft den Mitgliedern ihren Verbrauch nur zur Information, heisst das Showback. Stellt sie ihn in Rechnung, heisst das Chargeback. Die FinOps Foundation hält fest, dass Showback in jeder Organisation nötig ist, Chargeback dagegen von den Regeln ihrer Buchhaltung abhängt. In Kapitel 3.3 richtest du Showback in OpenNebula ein.

Aufgabe Schutzbedarf

Stufe für jedes Mitglied den Schutzbedarf für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als normal, hoch oder sehr hoch ein und begründe jede Stufe in einem Satz.

Lösung

Eine mögliche Einstufung:

MitgliedVertraulichkeitIntegritätVerfügbarkeit
Praxis Rosenwegsehr hoch, Gesundheitsdaten unter Berufsgeheimnishoch, falsche Befunde gefährden Patientinnen und Patientenhoch, ohne Daten keine Sprechstunde
Treuhand Aaregghoch, Finanzdaten der Kundschafthoch, Buchhaltungen müssen stimmenhoch am Monatsende, sonst normal
Veloatelier Mattenormal, vor allem Bestellungen und Adressennormalhoch an Samstagen im Frühling
Gemeinde Hinterbüelhoch, Daten der Einwohnerinnen und Einwohner, teils der Sozialhilfehoch, amtliche Datenhoch zu Schalterzeiten

Aufgabe Briefing

Schreibe für Beat Kläy eine Seite mit den rechtlichen Gründen für eine eigene Cloud und einer Gliederung der Kosten. Verwende nur Aussagen, die du mit einem Gesetzesartikel oder einer Quelle aus diesem Kapitel belegen kannst.

Lösung

Eine gute Seite nennt das DSG und für die Gemeinde das kantonale Recht, die Gesundheitsdaten der Praxis als besonders schützenswert, die Rolle von Wolkenwerk als Auftragsbearbeiterin mit Vertrag, die Regeln für Daten im Ausland, den CLOUD Act als Risiko bei amerikanischen Anbietern und das Berufsgeheimnis der Praxis. Bei den Kosten trennt sie Investitionen und Betriebskosten, nennt die Arbeitszeit des Plattform-Teams als grössten laufenden Posten und erklärt Showback.

Texte und Abbildungen stehen unter CC BY-SA 4.0 und der Code unter der MIT-Lizenz. Die Quellen liegen auf GitHub.